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Nabada
freie Teilnahme
Themenboote
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Für die Teilnahme als »freier Nabader« ist eine Anmeldung oder Genehmigung NICHT erforderlich, die allgemeinen Regeln müssen aber in jedem Fall beachtet werden!

Antworten auf weitere Fragen, Informationen zu Start-Zeit und -Ort, schriftliche Unterlagen zur Teilnahme sowie Genehmigungen erhalten Sie auf E-Mail-Anfrage von Hans-Joachim Amann, dem Organisationsleiter des Ulmer Nabada.

[ nabada @ schwoermontag.com ]

Regeln für die Teilnahme am Ulmer Nabada:

  1. Boote mit Motorantrieb sind aus Sicherheitsgründen nicht zugelassen. Ausnahmen sind offizielle Begleitschiffe, Polizei- und Rettungsboote.
  2. Kinder und Nichtschwimmer dürfen nur mit Schwimmhilfen und in Begleitung erwachsener Schwimmer teilnehmen.
  3. Jegliche Form von Werbung und Kommerz auf dem Wasser und zusätzliche Werbung im Veranstaltungsbereich ist unzulässig.
  4. Das Nabada wird von zahlreichen Musikgruppen musikalisch begleitet. Grundsätzlich sind Beschallungsanlagen aus diesem Grund weder auf dem Wasser, noch an den Ufern zugelassen. Ausnahmen sind kleine Beschallungsanlagen auf offiziellen Themenschiffen, die vom Veranstalter genehmigt sind.
  5. Jegliche Art von Spritzereien in die Zuschauer und das Werfen wassergefüllter Tüten und Ballone ist untersagt.
  6. Technische Schwimmhilfen und schwimmende Konstruktionen jeglicher Art sind aus der Donau nach dem Nabada wieder zu entfernen und mitzunehmen.

Den Hinweisen der Polizei und der Ordnungsdienste ist Folge zu leisten.

Bei Regelverstößen und Zuwiderhandlungen behält sich die Stadt Ulm entsprechende Maßnahmen gemäß dem Hausrecht vor.

Stadt Ulm / Organisationsleitung Nabada