Die offiziellen Sicherheitsregeln für die Teilnahme am Nabada:
- Boote oder sonstige Schwimmkörper dürfen weder zu größeren Verbänden zusammengebunden werden, noch motorisiert sein.
- Kinder dürfen nur mit Schwimmhilfen und in Begleitung Erwachsener teilnehmen.
- Jegliche Art von Spritzereien in die Zuschauer und das Werfen wassergefüllter Tüten und Ballons ist untersagt.
- Bitte nicht von den Brücken ins Wasser springen. Sie gefährden sich und andere.
- Alkoholgenuss erhöht die Gefahr auf dem Wasser, also bitte erst nach dem Nabada feiern.
- Bei aufkommendem Gewitter sind die Donau und der direkte Uferbereich sofort zu verlassen. Es ist bei Gewitter gefährlich, Schutz unter Bäumen zu suchen.
- Jegliche Form von Werbung auf dem Wasser und im Veranstaltungsbereich ist unzulässig.
- Beschallungsanlagen sind weder auf dem Wasser noch an den Ufern zugelassen.
- Technische Schwimmhilfen und schwimmende Konstruktionen sind aus der Donau nach dem „Nabada“ wieder zu entfernen und mitzunehmen.
- Bitte beachten Sie, dass die Wasserqualität in Fließgewässern grundsätzlich nicht kontrolliert wird. Das Nabada erfolgt daher auf eigene Gefahr.
Den Hinweisen der Polizei und der Ordnungsdienste ist Folge zu leisten.
Bei Regelverstößen und Zuwiderhandlungen behält sich die Stadt Ulm entsprechende Maßnahmen gemäß dem Hausrecht vor.
Stadt Ulm / Organisationsleitung Nabada